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Die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes verpflichten Unternehmen zur Anstellung einer Sicherheitsfachkraft, die zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes unterstützend berät. Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinsatzzeit der Sicherheitsfachkraft bereits 2 Stunden pro Jahr. Für größere Unternehmen ist diese Zeit höher.

Eine Sicherheitsfachkraft unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen. Unsere Experten sind ausgebildete Sicherheitsingenieure und geprüfte Sicherheitsfachkräfte. Wir bieten Ihnen Partner an, die durch jahrelange Tätigkeit in unterschiedlichen Branchen neben ausgewiesenem theoretischen Wissen auch über die erforderliche Praxiserfahrung verfügen.

Die Aufgaben umfassen u. a.

 Schulung und Unterweisung der Führungskräfte und Mitarbeiter zu Fragen   des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Unfallvermeidung

Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung, Fragen der Ergonomie und Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Beratung zu Maßnahmen zur Unfallvermeidung, Hilfe bei Unfallmeldungen, Untersuchung von Ursachen bei Arbeitsunfällen

Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsrundgängen mit Erstellung von Betriebsanweisungen und Schulungsunterlagen

Sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung oder nach wesentlichen Änderungen

Organisation und Überprüfung von Brandschutzplänen, Flucht und Rettungswegen, Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutzauflagen durch die Feuerversicherung

Pflege der Verbindungen mit außerbetrieblichen Arbeitsschutzstellen wie dem Gewerbeaufsichtsamt, der Berufsgenossenschaft oder der Technischen Überwachung

Weitere Aufgaben können sich je nach Branche ergeben. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, über die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes eine Dokumentation zu führen und diese dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaft vorzulegen.

Unsere Leistungen umfassen die gesetzlichen Mindestanforderungen wie die Schulung der Mitarbeiter, Gefährdungsanalysen und eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze. Darüber hinaus erfüllen unsere Leistungen die Bildschirmplatzverordnung mit entsprechender Bildschirmplatzinspektion, den Gesundheitsschutz sowie die vorgeschriebenen Betriebsbegehungen.

Gerne erstellen wir ein individuelles kostenloses Angebot für Ihren Betrieb.


 
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