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Wann muss ein Koordinator bestellt werden ?

 

Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere Koordinatoren bereits für die Planung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrer Arbeitgeber tätig werden.

Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, z.B. die Elektro-Installation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbstständig ausführen, bedeutet das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber.

Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators erledigt werden können.

 
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